Downloads & Informationen

Hilfe in Belastungssituationen

Supervision und Beratung

Supervision verstehen wir als einen professionellen Reflexionsprozess der beruflichen Tätigkeit.

Einzelsupervision ermöglicht die Reflexion der eigenen Person im Blick auf die berufliche Rolle und die konkrete Arbeit. Sie hilft, unterschiedliche Situationen zu verstehen und neue Handlungsoptionen zu entwickeln.

Teamsupervision berät und begleitet Prozesse der Teamentwicklung. Sie trägt dazu bei, die Zusammenarbeit zu fördern, die Kooperation zu stärken, Krisensituationen zu bewältigen, Rollenunklarheiten zu beheben, Auseinandersetzungen mit der Leitung zu bearbeiten und gemeinsam Ziele und pastorale Konzepte zu entwickeln.

Gruppensupervision ist ein Angebot für Personen, die untereinander in keinem direkten Arbeitszusammenhang stehen müssen. Sie wählen diese Form, wenn Sie an Ihren Themen und denen der anderen Gruppenmitglieder gemeinsam arbeiten möchten, um voneinander zu profitieren.

Wer führt die Angebote durch?

Für alle drei Angebote (Supervision, Kirchliche Organisationsberatung, Coaching) stehen Ihnen vom Erzbistum beauftragte qualifizierte Supervisor/inn/en, Coaches und Gemeindeberater/innen zur Verfügung, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, eine gute Feldkompetenz besitzen und durch Fortbildung und Kontrollsupervision ständig an der Qualität ihrer Angebote arbeiten.

Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Supervision oder ein Coaching mit einem/r externen Berater/in durchzuführen. In einem solchen Fall helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung. Die Übernahme der Kosten erfordert eine Genehmigung durch den Dienstgeber vertreten durch den Leiter der Zentralabteilung pastorales Personal. 

Wie kommen Sie zu einer Supervision? Wie ist die Schrittfolge?

  1. Für die Klärung Ihres Beratungsbedarfes und die Vermittlung der Supervision wenden Sie sich bitte an: Beratungsdienste Gunther Landschütz - 05251 125 1573 - 
  2. In einem Erstgespräch lernen Sie den/ die Berater/in kennen und entscheiden, ob Sie sich in Bezug auf Ihre Themen und Inhalte eine Zusammenarbeit vorstellen können.
  3. In einem Kontraktgespräch zwischen Ihnen, Ihrem Berater sowie einem/ einer Vertreter/in des Dienstgebers werden Dauer, Form, Arbeitsweise, Ziele, Themen und Inhalte der Beratung verbindlich festgelegt und verschriftlicht (Dreieckskontrakt).
  4. Der Prozess wird – wie im Kontrakt beschrieben und vereinbart – beraten.
  5. Sie überprüfen und reflektieren die erzielten Ergebnisse in einem Auswertungsgespräch mit Ihrem Berater und dem/ der Vertreter/in des Dienstgebers.

 

Soforthilfe in Belastungssituationen

Im beruflichen Alltag kann es immer wieder Situationen geben, in denen Sie unmittelbar und schnell eine Unterstützung durch Beratung gut gebrauchen können. Auch hier stehen Ihnen die Beratungsdienste als Unterstützungssystem, namentlich Thomas Mehr, gerne zur Verfügung. Bis zu drei Beratungsgespräche können von Ihnen genutzt werden, um akute Herausforderungen oder Belastungen in einer (erste) Klärung zu bringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Kurzberatung in einen Supervisionsprozess, oder ein anderes Beratungsformat überführt wird.

Kontakt:

Thomas Mehr

05251-1251211

0151-57653371