Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland
Sammlung des Rechts im Erzbistum Paderborn
Wie jede menschliche Gesellschaft bedarf aber auch die Kirche einer rechtlichen Ordnung, die grundlegende Aussagen über Zuständigkeiten sowie über Rechte und Pflichten der einzelnen Glieder der Kirche enthält. Dies gilt genauso für den Ständigen Diakonat im Erzbistum Paderborn
Verfügung des Generalvikars
Nehmen Sie Kontakt auf!
Zum 1. März hat das Erzbistum Paderborn ein Beschwerde- und Konfliktmanagement eingeführt. Erreichbar ist die Beschwerdestelle auf mehreren Wegen, per Post und Beschwerdetelefon, über ein Kontaktformular im Internet und die Mailadresse beschwerde-lob@erzbistum-paderborn.de.
Reisekostenregelung und Formulare
Fortbildung für das pastorale Personal
Antrag u.a. für Ehefrauen von Diakonen
Supervision und Beratung
Sie stehen in einer aktuen Belastungssituation und möchten Ihre berufliche Tätigkeit in professioneller Begleitung reflektieren? Sie möchten sich auf eine neue Aufgabe vorbereiten? Sie möchten in Ihrem Pastoralteam Ihre Kommunikation und Zusammenarbeit optimieren?
"Officium divinum". Das ständige Gebet der Kirche
Das Stundengebet (lat.: Liturgia horarum), auch "Officium divinum" (lat.) genannt, ist das ständige Gebet der Kirche durch und mit Jesus Christus im Heiligen Geist zu Gott Vater. Mit dem Stundengebet erfüllt die Kirche den Auftrag des Herrn: "Ihr sollt allezeit beten und darin nicht nachlassen" (Lk 18,1).
Eine Handreichung für das Erzbistum Paderborn